Die Stadt Burgau ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.burgau.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Unvereinbarkeit mit [nationalen Rechtsvorschriften]
- Absätze sind teilweise nicht als solche gekennzeichnet (1.3.1d)
- PDF-Dokumente die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
- Teilweise PDF-Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden
- Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
- Unverhältnismäßige Belastung
- Bilder in Bildergalerien sind teilweise ohne Alternativtexte, insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien.
- Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
- PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
- Einbindung externer Software, die nicht vollständig barrierefrei ist. Auf burgau.de ist ein externes Ratsinformationssystem eingebunden. Nicht alle Bestandteile sind vollständig barrierefrei.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.04.2020 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitvtest.de erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 28.11.2023 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter rathaus(at)burgau.de.
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter rathaus(at)burgau.de einholen.
Oder nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Stadt Burgau
Gerichtsweg 8
89331 Burgau
Telefon: 08222 4006-0
E-Mail: rathaus(at)burgau.de
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie hier die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv(at)bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html