89331 Burgau
Mobil: 0172 / 3750486
Notdienst
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1. Zuständigkeitsbereiche
Wasserwerk der Stadt Burgau
- Stadt Burgau
- Oberknöringen
- Limbach
Zweckverband Glöttgruppe
- Unterknöringen
- Großanhausen
- Kleinanhausen
2. Trinkwasserwerte
Trinkwasserwerte Burgau: 1. Halbjahr 2024 (PDF)
3. Wasser-Gebührensätze
Über nachfolgenden Link erhalten Sie eine Übersicht über die derzeit gültigen Wasser-Gebührensätze sowie weitere Informationen zur Abrechnung:
4. Anträge & weitere Informationen
zum Herunterladen
Bauwasserantrag
Antrag auf Bauwasseranschluss (PDF)
Erläuterung zur Vorgehensweise (PDF)
Fertigmeldung der Trinkwasseranlage (PDF)
Gartenwasserzähler
Antrag auf Einbau eines Gartenwasserzählers (PDF)
Fertigmeldung der Trinkwasseranlage (PDF)
Merkblatt zum Einbau von Gartenwasserzählern - Teil 1 (PDF)
Merkblatt zum Einbau von Gartenwasserzählern - Teil 2 (PDF)
Leihvertrag
Erläuterung zur Vorgehensweise (PDF)
Löschwassermenge
Antrag zur Überprüfung der Löschwassermenge (PDF)
Technische und allgemeine Informationen
Beschreibung Wasserzähler & Wasserzählerbügel (PDF)
Beschreibung eines Wasserfilters & einer Wasserzähleranlage (PDF)
5. Fragen und Antworten
Wasserzählerbügel
Aufbau einer Wasserzähleranlage
- 2. (optional) Schrägsitzventil nach DIN 3502
- 3. Wasserzählerbügel
- 4. Wasserzähler
- 5. Längenausgleichsstück
- 6. Schrägsitzventil mit Entleerung und integriertem, prüfbaren Rückflussverhinderer
- 7. alternativ, separater prüfbarer Rückflussverhinderer
- 8. Feinfilter (rückspülbar)
- 9. Druckminderer
Wasserfilter
Kommen metallene Leitungen in der Trinkwasseranlage zum Einsatz, so schreiben die DIN 1988 / DVGW TRWI 1988 den Einbau eines Filters gemäß DIN 19632 mit einer unteren Durchlassweite von 80–120 µm unmittelbar hinter der Hauptabsperreinrichtung beziehungsweise der Wasserzähleranlage vor. Wird die Trinkwasseranlage mit Kunststoffleitungen errichtet, so soll ein Filter nach DIN 19632 eingebaut werden.
Die Stadt Burgau bittet alle Hauseigentümer und die stellvertretenden Hausverwaltungen ihren Hauswasseranschluss regelmäßig auf seine Funktionstüchtigkeit und den technischen Zustand zu prüfen.
Falls Sie hier Mängel oder Unstimmigkeiten entdecken, sollten Sie diese noch vor dem turnusmäßigen Wechsel der Wasseruhr durch eine Fachfirma reparieren beziehungsweise beheben lassen.
Wir bitten Sie, folgende Punkte zu kontrollieren:
- Funktionieren Ihre Absperrventile (vor und nach der Wasseruhr)?
- Entspricht Ihr Hauswasseranschluss beziehungsweise Ihre Zähleranlage den geltenden Normen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik?
- Ist Ihre Wasseruhr / Ihre Zähleranlage gut zugänglich?
Falls Sie alle Fragen mit "Ja" beantworten können, ist kein Handlungsbedarf nötig beziehungsweise der Wasserzähler kann gewechselt werden.
Falls Sie Fragen mit "Nein" beantworten müssen, lassen Sie Ihre Trinkwasseranlage durch Fachpersonal begutachten und falls erforderlich reparieren.
Hinweise:
- Lassen Sie notwendige Reparaturen an Ihrem Hausanschluss / Ihrer Zähleranlage vor einer Terminvereinbarung mit dem Wasserwerk von einem Fachmann ausfüllen.
- Beauftragen Sie nur Fachleute / Installationsfirmen für eine Reparatur.
- Kaufen Sie nur bei & über Fachfirmen / Fachhandel ein.
- Achten Sie auf & verwenden Sie nur zugelassenes Material. (DVGW-geprüft / mit Prüfzeichen / für Trinkwasser geeignet)
- Räumen Sie Ihren Wasserzähler frei, sodass dieser für die städtischen Mitarbeiter gut zugänglich ist. (...auch zu Ihrer Sicherheit!)
Nach MID werden vier Messpunkte unterschieden:
- Q1 Mindestdurchfluss (früher Qmin - Minimaldurchfluss)
- Q2 Übergangsdurchfluss (früher Qtrenn - Trenndurchfluss)
- Q3 Dauerdurchfluss (fürher Qn - Nenndurchfluss)
- Q4 Überlastungsdurchfluss (früher Qmax - Maximaldurchfluss)
Bei der Grauwassernutzung wird das Wasser aus Dusche, Badewanne und Handwaschbecken in einer Grauwassernutzungsanlage gesammelt und zur weiteren Benutzung aufgearbeitet;
bei Regenwassernutzungsanlagen wird das Regenwasser weiterverwendet.
Bitte bedenken Sie, dass diese Anlagen meldepflichtig sind. Das Formblatt hierfür finden Sie auf der Homepage der Stadt Burgau. Das Formblatt muss vom Installateur ausgefüllt, unterzeichnet und abgestempelt werden. Danach ist die „Fertigmeldung“ beim städtischen Wasserwerk beziehungsweise der Stadt Burgau abzugeben.
Um Ihnen einen gewünschten Abzug der Abwasserkosten gewähre zu können, sind geeichte Wasserzähler zwingend erforderlich. Diese lassen Sie von einem Installateur einbauen. Diese Anlagen müssen den aktuell geltenden technischen Regeln und Normen entsprechen; der Systemtrenner zwischen Trinkwasser - Grauwasser muss jährlich gewartet werden.
Eigentümer, die Fragen haben, können sich gerne von einem Fachbetrieb beraten lassen oder sich zu folgenden Geschäftszeiten beim Wasserwerk der Stadt Burgau informieren:
- Montag - Donnerstag: 7:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr
- Freitag: 7:00 - 12:00 Uhr
Sie erreichen unser Wasserwerk telefonisch unter der 08222 / 411565 oder 0172 / 3750486.
Gerne nehmen wir Ihr Anliegen auch per E-Mail unter wasserwerk(at)stadt.burgau.de entgegen.