Wahlen



Bundestagswahl 2025

Der Antrag von Bundeskanzler Olaf Scholz, ihm das Vertrauen auszusprechen, fand am 16. Dezember 2024 nicht die Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten des 20. Deutschen Bundestags.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat daraufhin von seinem im Grundgesetz vorgesehenen Recht Gebrauch gemacht und den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst. Nach Auflösung des Bundestags muss innerhalb von 60 Tagen eine Neuwahl stattfinden, weshalb als Wahltag Sonntag, der 23. Februar 2025, bestimmt wurde. Der ursprünglich vorgesehene Wahltermin am 28. September 2025 erledigt sich durch die vorgezogene Neuwahl.


Was bei der Briefwahl zu beachten ist

Die Stadt Burgau möchte vorsorglich über das verkürzte Zeitfenster bezüglich der Ausgabe der Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl informieren:

Aufgrund der verkürzten Fristen für die Aufstellung der Wahlvorschläge der Parteien, werden die Stimmzettel für die Bundestagswahl frühestens in der Kalenderwoche 6 oder 7 an die Städte und Gemeinden ausgeliefert. Die Ausgabe und der Versand der Briefwahlunterlagen können somit voraussichtlich erst ab dem 10.02.2025 erfolgen.

Sollten Sie Briefwahlunterlagen online, per Post oder persönlich vor den Kalenderwochen 6 oder 7 beantragen, kann der Versand und die Ausgabe erst ab dem 10.02.2025 erfolgen. Bitte beachten Sie hier auch noch die zusätzlichen Versandzeiten (mindestens 3 Tage).

Anträge auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen können ab dem 13.01.2025 erfolgen. Die Ausgabe bzw. der Versand kann jedoch voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 erfolgen.

Unter nachfolgendem Link können Sie Ihre Briefwahlunterlagen direkt beantragen:

Briefwahlunterlagen


Verzeichnis der Wahllokale

Allgemeine Informationen

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. Besondere Regeln gelten für Deutsche, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teilnehmen, müssen sie vor der Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Deutsche, die sich vorübergehend - zum Beispiel während eines Urlaubs - im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.
Ja! Gewählt wird nach den Grundsätzen "persönlich, geheim, frei, allgemein und unmittelbar". Wer Hilfe braucht, darf sich aber helfen lassen, sowohl an der Urne als auch bei der Briefwahl. Die Hilfeleistung ist aber auf technische Hilfe beim Ausfüllen des Stimmzettels beschränkt. Die Wahlentscheidung muss vom Wahlberechtigten in jedem Fall selbst getroffenen und geäußert werden.
Trotzdem ins Wahllokal gehen - aber Ausweis oder Reisepass mitbringen und unbedingt in Ihr übliches Wahllokal gehen, denn nur dort stehen Sie im Wählerverzeichnis. Auch Briefwahl kann ohne Wahlbenachrichtigung beantragt werden.
Die meisten Wahlberechtigten wissen, wo "ihr" Wahllokal ist, weil sich daran in der Regel nichts ändert. Aufgrund von Faschingsveranstaltungen am Wahltag kann es im Einzelfall vorkommen, dass ein übliches Wahllokal verlegt werden muss. Welches Ihr Wahllokal ist, können Sie im Zweifel selbst überprüfen mit dem Wahllokalfinder auf der Homepage Ihrer Gemeinde (zu finden beim Online-Briefwahlantrag).
Ja. Aber wer seine Briefwahlunterlagen persönlich bei der Gemeinde bestellt, kann diese dort direkt ausfüllen und auch sofort dort abgeben. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Internetauftritt Ihrer Gemeinde.
Es gibt hier mehrere Möglichkeiten. Sie können den Antrag auf Briefwahl auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ausfüllen und an Ihre Gemeinde schicken. Oder Sie beantragen die Briefwahlunterlagen persönlich bei Ihrer Gemeinde. Je näher der Wahltermin rückt, desto mehr empfiehlt sich eine persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen.
Die Frist endet am 21.02.2025 um 15:00 Uhr. Je näher der Wahltermin rückt, desto mehr empfiehlt sich eine persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen.
Bis Freitag, 21.02.2025, um 15:00 Uhr, können Ersatzunterlagen ausgestellt werden - das dann am besten persönlich.
Mit Wahlschein kann in jedem beliebigen Wahllokal im Wahlkreis 254 Neu-Ulm (bestehend aus den Landkreisen Neu-Ulm und Günzburg) gewählt werden.
Es kostet Sie kein Porto - Wahlbriefe sind für Sie im Gebiet der Deutschen Post portofrei.
Jeder Stimmzettel ist in der rechten oberen Ecke gelocht. Diese Kennzeichnung dient blinden oder sehbehinderten Personen als Orientierungshilfe für das seitenrichtige Einlegen des Stimmzettels in Schablonen.

Auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin:
Bundestagswahl 2025
Erkennen und Bekämpfen von Desinformation
Informationen für Wählende

Auf der Internetseite des Landeswahlleiters:
Bundestagswahlen