Kleinfeuerwerk; Beantragung einer Genehmigung für das Abbrennen
Wenn Sie nicht im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind und ein Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb der Silvesterzeit abbrennen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung.
Bitte beachten Sie
Genehmigungen dieser Art werden von der Stadt Burgau nicht mehr ausgestellt.