Leistung/Service

Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren

Über (laufende) Abwassergebühren bezahlen Sie für die Entsorgung der von Ihnen verursachten Abwassermenge.

Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Abwassermengen, die von ihrem Grundstück der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführt werden, Abwassergebühren an die Gemeinde zu leisten haben.

Die Gemeinden können dabei zur konkreten Ermittlung der Abwassergebühren verschiedene zulässige Wege gehen. Als Beispiel kommen dabei etwa einheitliche Einleitungsgebühren nach dem sog. Frischwassermaßstab in Betracht, aber auch nach Niederschlags- und Schmutzwassergebühren differenzierte Gebührenfestsetzungen.

Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

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Kontakt
  • Kämmerei; (Grundsteuer und Abrechnung Wasser/Abwassergebühren)
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Formulare & Online-Prozesse
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Kosten/Leistung

Abwasser-Gebührensätze

Entwässerungseinrichtung: Kläranlage Stadt Burgau - Mindelast
(Stadtgebiet Burgau & Teilgebiet Oberknöringen)
Preise
Schmutzwassergebühr
(pro m³)
1,97 Euro
Niederschlagswassergebühr
(pro m²)
0,20 Euro
Grundgebühr nach Zählergröße:
bis 4 m³/h 48,00 Euro
bis 10 m³/h 120,00 Euro
bis 16 m³/h 192,00 Euro
bis 40 m³/h 480,00 Euro
bis 63 m³/h 756,00 Euro
Entwässerungseinrichtung: Kammelast
(Teilgebiet Oberknöringen, Unterknöringen, Großanhausen & Kleinanhausen)
Preise
Schmutzwassergebühr
(pro m³)
2,02 Euro
Niederschlagswassergebühr
(pro m²)
0,33 Euro
Grundgebühr* nach Zählergröße:
bis 4 m³/h 48,00 Euro
bis 10 m³/h 120,00 Euro
bis 16 m³/h 192,00 Euro
bis 40 m³/h 480,00 Euro
bis 63 m³/h 756,00 Euro
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Rechtsbehelf

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

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Rechtsgrundlage
  • Kommunalabgabengesetz (KAG)
  • Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
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Zugehörigkeit zu