Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Abwassermengen, die von ihrem Grundstück der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführt werden, Abwassergebühren an die Gemeinde zu leisten haben.
Die Gemeinden können dabei zur konkreten Ermittlung der Abwassergebühren verschiedene zulässige Wege gehen. Als Beispiel kommen dabei etwa einheitliche Einleitungsgebühren nach dem sog. Frischwassermaßstab in Betracht, aber auch nach Niederschlags- und Schmutzwassergebühren differenzierte Gebührenfestsetzungen.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
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Kämmerei; (Grundsteuer und Abrechnung Wasser/Abwassergebühren)
Abwasser-Gebührensätze
Entwässerungseinrichtung: Kläranlage Stadt Burgau - Mindelast (Stadtgebiet Burgau & Teilgebiet Oberknöringen) |
Preise |
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Schmutzwassergebühr (pro m³) |
1,97 Euro |
Niederschlagswassergebühr (pro m²) |
0,20 Euro |
Grundgebühr nach Zählergröße: | |
bis 4 m³/h | 48,00 Euro |
bis 10 m³/h | 120,00 Euro |
bis 16 m³/h | 192,00 Euro |
bis 40 m³/h | 480,00 Euro |
bis 63 m³/h | 756,00 Euro |
Entwässerungseinrichtung: Kammelast (Teilgebiet Oberknöringen, Unterknöringen, Großanhausen & Kleinanhausen) |
Preise |
Schmutzwassergebühr (pro m³) |
2,02 Euro |
Niederschlagswassergebühr (pro m²) |
0,33 Euro |
Grundgebühr* nach Zählergröße: | |
bis 4 m³/h | 48,00 Euro |
bis 10 m³/h | 120,00 Euro |
bis 16 m³/h | 192,00 Euro |
bis 40 m³/h | 480,00 Euro |
bis 63 m³/h | 756,00 Euro |
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)