Der Kindergarten der Kita Mindelzwerge heißt Sie herzlichen Willkommen!
Auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen unseres Kindergartens zusammengefasst.
Öffnungszeiten
Rahmenöffnungszeiten unseres Kindergartens:
Montag – Donnerstag, jeweils von 07:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag, 07:00 Uhr - 15:00 Uhr
Betreuungsangebot
In unsrem Kindergarten werden generell Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren aufgenommen. Im Kindergarten gibt es derzeit sieben Gruppen mit unterschiedlichen Betreuungszeiten:
- Fische-Gruppe:
Montag - Freitag, jeweils von 07:30 Uhr – 14:00 Uhr - Frösche-Gruppe:
Montag - Donnerstag, jeweils von 07:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag, 07:00 Uhr - 15:00 Uhr - Raben-Gruppe:
Montag - Freitag, jeweils von 07:00 Uhr – 15:00 Uhr - Biber-Gruppe:
Montag - Freitag, jeweils von 07:00 Uhr – 14:00 Uhr - Schmetterlings-Gruppe:
Montag - Freitag, jeweils von 08:00 Uhr - 13:00 Uhr - Störche-Gruppe:
Montag - Freitag, jeweils von 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Buchungszeiten
Im Kindergarten stehen Ihnen folgende Buchungszeiten pro Tag zur Auswahl:
- 4 Stunden
- 4 – 5 Stunden
- 5 – 6 Stunden
- 6 – 7 Stunden
- 7 – 8 Stunden
- 8 - 9 Stunden
Bitte beachten Sie
Die von Ihnen gewünschten Tages-Buchungszeiten müssen pro Woche in Summe mindestens 20 Stunden ergeben!
Änderungen der Buchungszeit
Eine Änderung der gewählten Buchungszeiten ist nur zum Monatsanfang unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zulässig und bedarf einer neuen, schriftlichen Vereinbarung. Eine Änderung der Buchungsstunden kann nur insoweit genehmigt werden, sofern der Personal- und Fachkräfteschlüssel dadurch nicht gefährdet wird und Plätze vorhanden sind. Die Leitung der Kindertagesstätte darf eine Buchungsänderung zurückweisen. Ab den Monaten Juni, Juli und August können Änderungen der Buchungszeiten nur in Ausnahmefällen vorgenommen werden und bedürfen einer vorherigen Rücksprache mit der Kita-Leitung. Die 2. Umbuchung sowie jede weitere Umbuchung innerhalb eines Kitajahres ist gebührenpflichtig.
Gebühren
Die Gebühren sind für alle angemeldeten Kinder zu entrichten. Dabei ist es unerheblich, ob diese im Erhebungszeitraum die Kindertagesstätte tatsächlich besuchen oder nicht. Im vollen Kalenderjahr sind Gebühren für 12 Monate zu entrichten. Schließtage, Eingewöhnungszeiten und Ferienzeiten sind ebenfalls gebührenpflichtig. Die Gebühren werden spätestens bis zum 15. eines jeden Monats im Voraus von Ihrem Konto abgebucht. Eine entsprechende Einzugsermächtigung ist durch den Gebührenschuldner zu erteilen.
Sind die Erziehungsberechtigten mit der Zahlung des Elternbeitrages mehr als einen Monat im Rückstand, verliert das Kind das Anrecht auf einen Betreuungsplatz.
Die Gebühren werden auf Antrag bei entsprechenden Einkommensverhältnissen vom Kreisjugendamt des Landkreises Günzburg übernommen. Anträge sind bei der Leitung unserer Kindertageseinrichtung erhältlich.
Benutzungsgebühren Für Kinder ab dem 3. Lebensjahr
Für jeden angefangenen Monat werden folgende Gebühren, gestaffelt nach Buchungszeiten erhoben:
Durchschnittliche Buchungszeit im Monat | Euro |
---|---|
4 Stunden | 80,00 |
bis 5 Stunden | 90,00 |
bis 6 Stunden | 100,00 |
bis 7 Stunden | 120,00 |
bis 8 Stunden | 130,00 |
bis 9 Stunden | 140,00 |
Die Gebühren werden für 12 Monate erhoben und sind auch während der Schließtage zu bezahlen. Die Gebühren sind bindend für alle Kindertageseinrichtungen der Stadt Burgau.
Ermäßigung
Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die städtische Kindertageseinrichtung, wird die Grundgebühr für das zweite Kind um 25 % und für das dritte und jedes weitere Kind um 100 % ermäßigt. Die Ermäßigung erfolgt jeweils auf den geringsten Elternbeitrag der gewählten Buchungsstunden.
Zusätzliche staatliche Leistungen für Kinder über 3 Jahren
Zur Entlastung der Familien leistet der Staat einen Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinder in Kindertageseinrichtungen. Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt. Die Auszahlung erfolgt an die Gemeinden im Rahmen der kindbezogenen Förderung. Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich.
Beispiel:
Besucht ein Kind (über 3 Jahre), für das die o.g. Förderung zutrifft, die Tageseinrichtung mit einer durchschnittlichen täglichen Buchungszeit von 6 - 7 Stunden im Monat, ergibt sich eine Betreuungsgebühr von 120,00 €. Abzüglich der staatlichen Förderung müssen die Eltern einen Anteil von 20,00 € bezahlen.
Anmeldung
Alle aktuellen Informationen zum Thema "Anmeldung" finden Sie unter nachfolgendem Link:
Kitaplatz-Bedarfsanmeldung
Weitere Informationen
Weitere Informationen stehen Ihnen auf auf unserer Seite "Die Kita" zur Verfügung. Dort finden Sie unter den Menüpunkten "Allgemeines" und "Weitere Informationen" unsere aktuelle Benutzerordnung, Kontaktdaten, eine Übersicht über unsere jährlichen Schließzeiten und vieles Mehr: