Im Notfall:
Sie benötigen akut Hilfe, unter nachfolgendem Link finden Sie wichtige Rufnummern:
zu den Notdiensten
Sorgentelefon:
Bei allgemeinen Fragen und Problemen kontaktieren Sie gerne die Stadtverwaltung Burgau zu den regulären Öffnungszeiten unter der 08222 / 4006-0.
Bei Unglücken, wie diesem Hochwasser mit Überschwemmungen, können Menschen alles verlieren. Jetzt muss schnell geholfen werden, damit nach dem Schock über den Verlust und die Zerstörung zumindest rasch das Nötigste zum Leben beschafft werden kann. Hier finden Sie wichtige Informationen und Links zu den entsprechenden Anträgen.
Soforthilfen
Antragsmöglichkeiten und Informationen
- Beschluss der Regierung:
Bayerische Staatsregierung beschließt Soforthilfen bei Hochwasserschäden. Mehr unter nachfolgendem Link:
Zur Seite der Bayerischen Staatsregierung -
Soforthilfe - Haushalt/Hausrat & Ölschaden an Gebäuden
Der Landkreis Günzburg hat auf seiner Homepage sowohl den Antrag auf staatliche Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ als auch den Antrag auf staatliche Soforthilfe „Ölschaden an Gebäuden“ jeweils als Online-Formular und als Druckversion (ausfüllbares PDF) veröffentlicht:
Soforthilfe beantragen -
Soforthilfen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Landwirtschaft
Die Regierung von Schwaben stellt auf ihrer Webseite Formulare für die Soforthilfen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Landwirtschaft zur Verfügung:
https://www.regierung-schwaben.bayern.de/presse/aktuelle_meldungen/026134
Notstandsbeihilfen
Information aus dem Landratsamt
Staatliche Finanzhilfen können für existenzbedrohende Schäden beantragt werden.
Informationen zur Beantragung sog. Notstandsbeihilfen sind ab sofort auf der Website des Landkreises unter www.landkreis-guenzburg.de zu finden.
Zu Beantragung der Notstandsbeihilfen aus dem „Härtefonds Finanzhilfen“ steht – wie bereits bei den Soforthilfen „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschäden“ – ein digitales Antragsformular bereit. Hinsichtlich einer einheitlichen Verfahrensweise empfehlen wir die Antragstellung – nach Möglichkeit – hierüber vorzunehmen.
Kurzübersicht zu den Notstandsbeihilfen aus dem „Härtefonds Finanzhilfen“:
- Die Finanzhilfe richtet sich an Geschädigte, welche durch das Hochwasser unverschuldet in eine außergewöhnliche Notlage geraten sind, die sie selbst nicht bewältigen können und daher in ihrer Existenz gefährdet sind
- Zur Beurteilung der Existenzbedrohung ist eine umfangreiche Bewertung der Einkommens- und Vermögenswerte vorzunehmen
- Zeitlicher Geltungsbereich: Schäden die im Zeitraum vom 31. Mai bis 11. Juni 2024 entstanden sind
- Zuständigkeit Kreisverwaltungsbehörden: natürliche Personen, private Haushalte, Vereine, Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften, soziale Einrichtungen, landwirtschaftliche Unternehmen (inkl. Imkerei, Wanderschäferei, Forstwirtschaft)
- Zuständigkeit Regierungen: Unternehmen gewerblicher Wirtschaft und Angehörige Freier Berufe bis 500 Mitarbeiter
- Antragstellung bis spätestens 31. Oktober 2024
- zum Online-Antrag
Kostenlose Vor-Ort-Beratung bei Heizungs- und Gebäudeschäden
Verbraucherzentrale Bayern startet kostenloses und unbürokratisches Beratungsangebot für Geschädigte der Flutkatastrophe in Bayern. Nach den dramatischen Überschwemmungen der vergangenen Tage geht es in Bayern nun ans Aufräumen. Dabei sind vielerorts auch Heizung oder Fassade durch das Hochwasser betroffen. Was in einem solchen Fall zu tun ist, weiß die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Ab sofort hilft sie Geschädigten mit einer kostenlosen, unbürokratischen Erstberatung vor Ort. Den sonst anfallenden Eigenanteil an der Beratung übernimmt dabei das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
„Unsere Energieberater kommen zu den Betroffenen nach Hause, sehen sich das Gebäude an und geben eine erste Einschätzung“, sagt Sigrid Goldbrunner, Regionalmanagerin Energieberatung bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Muss die Heizung ausgetauscht werden, erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer einen Überblick über technisch sinnvolle Lösungen und Fördermöglichkeiten. Bei Schäden an der Gebäudehülle geben die Beraterinnen und Berater eine Einschätzung, wie das Gebäude getrocknet und wiederhergestellt werden kann.“ Zudem bietet die Verbraucherzentrale Bayern eine Beratung zu einer möglichen energiesparenden Sanierung der Gebäudehülle an.
Unter der kostenfreien Hotline 0800 / 809 802 400 können Betroffene eine Vor-Ort-Beratung vereinbaren. Dabei sollten Sie angeben, dass Sie von der Flut betroffen sind, um bei der Terminvergabe bevorzugt berücksichtigt zu werden. Eine Anmeldung ist ebenfalls unter nachfolgendem Link möglich:
Anmeldung Vor-Ort-Beratung
Nützliche Informationen erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher auch unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Weitere Online-Vorträge zu Energiethemen sind unter
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen
zu finden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Unterstützung bei Beschädigungen an der PV-Anlage
Die Frima SOLARMAX aus Burgau bietet kostenlose Sicht-und Funktionsprüfung Ihrer PV-Anlage. Die Unterstützung umfasst:
- Erste Sichtung:
Eine umfassende Inspektion der PV-Anlage und des Batteriespeichers, um sichtbare Schäden zu identifizieren. - Funktionsprüfung:
Überprüfung der Funktionalität und Sicherheit der Systeme, um sicherzustellen, dass keine Gefahren bestehen. - Beratung:
Empfehlungen für notwendige Reparaturen oder Maßnahmen zur Wiederherstellung der vollen Funktionsfähigkeit. - Entsorgung:
Fachgerechte Entsorgung beschädigter Komponenten, falls erforderlich.
Die Betroffenen können sich jederzeit gerne telefonisch oder per E-Mail bei der Firma SOLARMAX melden:
SOLARMAX GmbH
Greisbacher Straße 6
89331 Burgau
Telefon: +49 8222 / 419300 241
Mobil: +49 151 46709074
E-Mail: r.wurmbach(at)solarmax.com
Beratungsangebot des Familienstützpunktes
Der Familienstützpunkt Burgau steht Betroffenen, insbesondere zu folgenden Themen, beratend zur Seite:
- Der Familienstützpunkt berät Sie gerne bezüglich der angebotenen finanziellen Hilfen.
- Bei akuter finanzieller Not kann der Familienstützpunkt über die Notfallhilfe der Kartei der Not unbürokratisch helfen (kleinere Beträge für Lebensmittel o.ä.)
Hinweise für Unterkunftssuchende
Alle die, die durch die Hochwasserkatastrophe ihre Wohnung vorübergehend oder dauerhaft verloren haben, können sich bei der Stadt Burgau unter 08222 / 4006-0 oder rathaus(at)burgau.de melden oder zu den Öffnungszeiten im Rathaus persönlich vorzusprechen. Dabei sind wir gerne behilflich.
Unterstützung bei Schadensfotos
- Die Golden Cut Media Agentur unterstützt Sie gerne bei Schadensfotos mit Kamera und Drohne.
Melden Sie sich mit Adresse und Telefonnummer unter:
E-Mail: hilfe(at)goldencutmedia.de - Fotograf Markus Jaser bietet im Rahmen seiner Möglichkeiten einen kleinen Beitrag zur Hilfe an:
Er bietet Hilfe bei kostenlosen Schadensfotos für Ihre Versicherung an! Nur in Burgau! Keine Drohne.
Telefon: 0157 / 30780566
Fotograf Markus Jaser, Raiffeisenstraße 1, 89331 Burgau
Duschen im Freibad
Für alle, deren Heizung, resp. Wasser-/Warmwasserversorgung noch nicht wieder funktioniert, besteht die Möglichkeit, kostenlos im Freibad zu duschen.
Öffnungszeit: Täglich von 09:00 - 20:00 Uhr.
Bürgerverein Odendorf e.V. hilft!
Vor drei Jahren erlebte das Ahrtal eine Flutkatastrophe. Als Folge für den „Wiederaufbau und Menschlichkeit“ gründete sich der Verein Odendorf e.V., unter dem Motto: Mit und für euch da sein – im Katastrophenfall und in allen Lebenslagen. Nun bietet der Verein auch seine Hilfe und Unterstützung bei uns an.Hotline für Fragen aller Art: Telefon: 0170 / 76376179 oder via E-Mail an: info(at)buergerverein-odendorf.de
(Bitte nur via WhatsApp oder per E-Mail kontaktieren, es erfolgt dann eine schriftliche Antwort oder ein Rückruf)
Zahlreiche und ständig aktualisierte Angebote sowie Hilfeersuchen für und von Hochwasseropfern unter dem Motto: “Bürger helfen Bürgern!“ finden sie auf der nachfolgenden Plattform:
LKGZ-Hilft