Wasserrecht: Erlaubnisbescheid für die Entnahme und das Zutagefödern von Grundwasser


Bekanntmachung der Stadt Burgau

                                                                                                                                                       Burgauer Stadtwappen

Wasserrecht
Entnahme und Zutageleiten von Grundwasser aus den auf dem Grundstück Fl.Nr. 138 Gemarkung Weisingen liegenden Brunnen 1 und 3 sowie dem Tiefbrunnen 4 für die Verwendung in der öffentlichen Trinkwasserversorgung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Glöttgruppe

Öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Erlaubnisbescheides


Dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Glöttgruppe wurde mit Bescheid vom 07.01.2025 des Landratsamtes Dillingen a.d.Donau, Az. 42-6421.1.1, eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Entnehmen und Zutagefördern von Grundwasser aus den Brunnen 1 und 3 sowie dem Tiefbrunnen 4 auf dem Grundstück Flurnummer 138 Gemarkung Weisingen erteilt. 

Eine Ausfertigung des Wasserrechtsbescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung und den dazugehörigen Planunterlagen wird ab Montag, 27.01.2025, für die Dauer von zwei Wochen bis zum Montag, 10.02.2025, im Rathaus der Stadt Burgau, Gerichtsweg 8, 89331 Burgau, Bauverwaltung, Erdgeschoss, Zimmernummer 07, während den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses der Stadt Burgau  zur Einsicht ausgelegt.

Auch online können die Planunterlagen eingesehen werden:

Planunterlagen Glöttgruppe (PDF)

Mit Ablauf der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Beteiligten als zugestellt, Artikel 69 S. 2 BayWG i.V.m. Artikel 74 Absatz 4 S. 3 BayVwVfG.


Burgau, 21.01.2025 
STADT BURGAU

Martin Brenner 
Erster Bürgermeister