Fasching 2025 in Burgau  


Mitteilung der Stadt Burgau

Burgauer Stadtwappen




Fasching 2025 in Burgau  

  • Gumpiger Donnerstag am 27. Februar 2025
    Die Kindergärten in der Stadt Burgau führen am Donnerstag, den 27.02.2025 wieder ihren Kinderumzug durch.

    Die Aufstellung des Zuges erfolgt um 9:15 Uhr bei der Kindertagesstätte Mindelzwerge, auf dem Parkplatz an der Kapuzinerstraße 13; Abmarsch des Zuges: 9:30 Uhr. 

    Die Zugstrecke verläuft über die Kapuzinerstraße – Schmiedberg - Stadtstraße - Norbert-Schuster-Straße (bis zur Metzgerei Merkle) – Kirchplatz (Pfarrhof). 

    Die Auflösung des Zuges ist auf dem Kirchplatz Burgau.


  • Rußiger Freitag am 28. Februar 2025 
    Die traditionelle Kinderbrotspeisung in der Stadt Burgau findet am Freitag, den 28.02.2025 statt.

    Die Aufstellung erfolgt an der Grundschule, Remsharter Straße 2, 89331 Burgau um 8:15 Uhr; Abmarsch des Zuges: 8:30 Uhr.

    Die Umzugsstrecke verläuft wie folgt: Grundschule – Kapuzinerstraße – Schmiedberg – Mühlstraße – Spitalberg – Stadtstraße (entgegen der Einbahnstraße) – Stadtstraße 6 (Altes Rathaus) – Kirchplatz Burgau

    Die Auflösung des Zuges ist auf dem Kirchplatz in Burgau.


  • Rosenmontag am 03. März 2025 
    Um ein buntes Faschingstreiben am Rosenmontag zu ermöglichen, wird die Stadtstraße ab Stadttor bis zur Höhlstraße, Norbert-Schuster-Straße bis zur Hausnummer 4 und der Kirchplatz bereits ab 8:00 Uhr gesperrt. 

    Der traditionelle, große Faschingsumzug findet am Montag, den 03.03.2025 um 13:33 Uhr statt; die Zugaufstellung ist ab 12:00 Uhr. Die Anfahrt der Zugteilnehmer verläuft über den Zollberg / Ulmer Straße. Die Zugaufstellung verläuft von der Ulmer Straße 15 (Kreuzung Ulmer Straße / Maria-Theresia-Straße) bis zum Zollberg. Auf die Standorte der Toilettenmöglichkeiten wird durch entsprechende Beschilderung hingewiesen. 

    Die Zugstrecke verläuft über die Ulmer Straße - Käppelestraße – Schmiedberg – Kapuzinerstraße – Dillinger Straße mit dortiger Auflösung. Die Musik ist bei der Mindelbrücke abzustellen. 

    Die an den genannten Straßen wohnenden Fahrzeugbesitzer werden gebeten, Ihre Fahrzeuge und Fremdfahrzeuge von evtl. Besuchern vom öffentlichen Verkehrsgrund zu entfernen, um einen reibungslosen Ablauf des Umzugs zu gewährleisten. Während des Umzugs ist der Zollberg, die Ulmer Straße sowie der Innenstadtbereich in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr gesperrt. 

    Da auf dem Kirchplatz Burgau und in der Mühlstraße nach dem Faschingsumzug Faschingsveranstaltungen stattfinden, ist der Kirchplatz Burgau, die Stadtstraße, die Norbert-Schuster-Straße und ein Teil der Mühlstraße von 8:00 Uhr bis 24:00 Uhr voll gesperrt. 

    Durch die Sperrung im auslaufenden Auflösungsbereich der Dillinger Straße bis zur Mindelbrücke ist ferner eine Zufahrt zu folgenden Straßen während der Sperrung nicht möglich: Dr.-Friedl-Straße, Seilerstraße, Storchenweg, Nelkenstraße und Rosenstraße. 

    Vom Landratsamt Günzburg wurde folgende Umleitungsstrecke angeordnet: 
    Verkehr aus Richtung Röfingen: St2510 - Burgau - Augsburger Straße St2510 - Kreisverkehr - Industriestraße - Gutenbergstraße - Konzenberger Straße GZ 11 - Kreisverkehr - GZ 31 – Kreisverkehr - St2024 - GZ 31 neu – St2510 

    Verkehr aus Richtung Günzburg: St2510 - Staatsstraße St2024 - Kreisverkehr - GZ 31 - Kreisverkehr – Konzenberger Straße - Burgau - Gutenbergstraße - Industriestraße - Kreisverkehr - Augsburger Straße St2510 

    Parkmöglichkeiten für Besucher sind ausreichend ausgeschildert: Parkflächen am Friedhof, in der Frauenstraße, am Eisstadion sowie der Grundschulparkplatz. 

    Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass – wenn es witterungsbedingt möglich ist – nach dem Umzug ab 17:00 Uhr oder am Faschingsdienstag ein Straßenreinigungswagen eingesetzt wird, um die Umzugsverschmutzungen zu beseitigen. Die Anlieger können daher die Gehsteige zur Straße hin abkehren. Wir bitten, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. 

    Die Verkehrsregelung bei allen Veranstaltungen übernimmt die Polizei und die Freiwillige Feuerwehr Burgau. 

    Es wird darauf hingewiesen, dass alle Personen der Feuerwehr, die die Verkehrsregelung durchführen, polizeilich weisungsbefugt sind und somit deren Anordnungen Folge zu leisten ist! 



Burgau, den 16.01.2025
STADT BURGAU 


Martin Brenner 
Erster Bürgermeister