Reinhaltung der öffentlichen Straßen und Rückschnitt von Anpflanzungen


Bekanntmachung der Stadt Burgau

Burgauer Stadtwappen


Reinhaltung der öffentlichen Straßen und Rückschnitt von Anpflanzungen

Die Stadt Burgau weist auf die bestehende Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Burgau hin. Diese ist ebenso auf der Homepage der Stadt Burgau veröffentlicht oder kann im Rathaus eingesehen werden.

Nach dieser Verordnung haben die Eigentümer oder die dinglich Nutzungsberechtigten (Mieter, Pächter) von Grundstücken die Geh- und Radwege und die innerhalb der Reinigungsfläche befindlichen Fahrbahnen (einschließlich der Parkstreifen) vor ihren Grundstücken von Unrat, Staub und Schmutz freizuhalten.

Im Herbst sind die Reinigungsarbeiten bei Laubfall regelmäßig einmal in der Woche sowie insbesondere bei Bedarf (beispielsweise, wenn das Laub durch feuchte Witterung als verkehrsgefährdend einzustufen ist) durchzuführen.

Im Interesse eines sauberen Stadtbildes wird gebeten, der regelmäßigen Kehr- und Reinigungspflicht nachzukommen.

Ferner werden die Grundstückseigentümer gebeten, regelmäßig ihre Anpflanzungen zu überprüfen und wenn notwendig, die überhängenden Äste und Sträucher an den Straßen und Geh- bzw. Radwegen zurückzuschneiden. 

Sollten Verkehrsteilnehmer durch die Anpflanzungen gefährdet sein, ist ein Rückschnitt zwingend notwendig. Sofern dieser nicht durch den Grundstücksbesitzer erfolgt, können diese Arbeiten im Zuge der Ersatzvornahme auch durch die Stadt Burgau auf Kosten des jeweiligen Grundstücksbesitzers durchgeführt werden.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe, um unsere Stadt sauber und lebenswert zu halten. 

Burgau, 17.09.2024 
STADT BURGAU

Martin Brenner 
Erster Bürgermeister