Rückschnitt von Anpflanzungen im Bereich von Gehwegen und Fahrbahnen und Reinhaltung der öffentlichen Straßen 


Bekanntmachung der Stadt Burgau

Burgauer Stadtwappen


Rückschnitt von Anpflanzungen im Bereich von Gehwegen und Fahrbahnen und Reinhaltung der öffentlichen Straßen

Aus Gründen der Sicherheit der Fußgänger und anderer Verkehrsteilnehmer werden alle Grundstücksbesitzer aufgerufen, regelmäßig ihre Anpflanzungen zu überprüfen und wenn notwendig, die überhängenden Äste und Sträucher an den Straßen und Geh- bzw. Radwegen zurückzuschneiden. Die Lichtraumprofile des öffentlichen Verkehrsraums sind unbedingt frei zu halten.

In diesem Zusammenhang dürfen wir alle Grundstücksbesitzer auf ihre Verkehrssicherungspflicht und Schadensersatzpflicht bei Unfällen oder Beschädigungen an Fahrzeugen etc. hinweisen. 

Sollten Verkehrsteilnehmer durch die Anpflanzungen gefährdet sein, ist ein Rückschnitt zwingend notwendig. Sofern dieser nicht durch den Grundstücksbesitzer erfolgt, können diese Arbeiten im Zuge der Ersatzvornahme auch durch die Stadt Burgau auf Kosten des jeweiligen Grundstücksbesitzers durchgeführt werden.

Die Stadt Burgau weist zudem auf die bestehende Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Burgau hin.

Danach haben die Eigentümer oder die dinglich Nutzungsberechtigten (Mieter, Pächter) von Grundstücken die Geh- und Radwege und die innerhalb der Reinigungsfläche befindlichen Fahrbahnen (einschließlich der Parkstreifen) vor ihren Grundstücken von Unrat, Staub und Schmutz freizuhalten. Hierunter fällt auch die Beseitigung des Streu-Splittes, der sich im Laufe des Winters angesammelt hat.

Wir möchten Sie bitten, darauf zu achten, dass der Splitt nicht in die Ablaufschächte gelangt. Im Interesse eines sauberen Stadtbildes wird gebeten, der regelmäßigen Kehr- und Reinigungspflicht nachzukommen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe, um unsere Stadt sauber und lebenswert zu halten.

Burgau, 15.3.24 
STADT BURGAU 


Martin Brenner 
Erster Bürgermeister