Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz


Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Burgau zurBurgauer Stadtwappen Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz


Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

  • A) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
    Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Absatz 2 BMG in Verbindung mit § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.
  • B) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG in Verbindung mit § 42 Absatz 2 BMG widersprechen.
  • C) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Absatz 1 BMG in Verbindung mit § 50 Absatz 5 BMG widersprechen.
  • D) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Absatz 2 BMG in Verbindung mit § 50 Absatz 5 BMG widersprechen.
  • E) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Absatz 3 BMG in Verbindung mit § 50 Absatz 5 BMG widersprechen.


Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes bei der

Stadt Burgau
Einwohnermeldeamt
Gerichtsweg 8
89331 Burgau

zu den allgemeinen Öffnungszeiten vornehmen oder direkt über unsere Internetseite unter nachfolgendem Link einrichten bzw. einrichten lassen:

Eintragung von Übermittlungssperren


Burgau, 03.01.2024
Martin Brenner

Erster Bürgermeister